AGB

1. Anwendungsbereich der AGB , Anmeldung zur Reise, Buchungsbestätigung

1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der Lernidee Erlebnisreisen GmbH gegenüber einem Verbraucher nach § 13 BGB („Kunde“), die bis zum 30.06.2018 abgeschlossen werden.

1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Lernidee Erlebnisreisen GmbH („Lernidee“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Lernidee, die keiner besonderen Form bedarf, kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert Lernidee den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Lernidee vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung
(z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

2. Bezahlung, Reiseunterlagen

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort fällig. Der gesamte Restreisepreis muss 21 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei Lernidee. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung / Buchungsbestätigung.

2.2 Der Kunde hat Lernidee unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von Lernidee mitgeteilten Zeitraum erhält oder wenn diese falsche Angaben enthalten, vor allem zur Person des Kunden (Name, Geburtsdatum, Anschrift).

2.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Lernidee vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.1 orientieren.

2.4 Der Kunde kann bei seiner Anmeldung zur Reise die Zahlung mit der Kreditkarte wählen und Lernidee die Ermächtigung zur Belastung seines Kreditkartenkontos erteilen. Lernidee behält sich vor, die Zahlung durch Kreditkarte mit der Buchungsbestätigung zu akzeptieren oder abzulehnen. Nach Bestätigung der Zahlungsart durch Lernidee gilt der über das Kreditkartenkonto gezahlte Betrag so lange als vorläufig erbracht, bis festgestellt wird, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zur Rückbelastung aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen, und gerät der Kunde in Verzug, so kann Lernidee dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen. An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden bei Zahlung mit der Kreditkarte entsprechend der Fälligkeiten und nach Erhalt des Sicherungsscheines durch den Kunden eingezogen.

3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verantwortlichkeit des Kunden

3.1 Lernidee informiert Bürger eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Vorschriften (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

3.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Sofern der Kunde Lernidee beauftragt hat, für ihn behördliche Dokumente / ein Visum zu beantragen, haftet Lernidee nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, Lernidee hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten. Von den Konsulatsdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visa-Anträge sind vom Kunden zu tragen. Die im Katalog angegebenen Gebühren für Visa-Anträge gelten für deutsche Teilnehmer.

4. Leistungen, Preisänderungen vor Vertragsschluss

Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung im Prospekt in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden. Lernidee behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich Lernidee vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.

5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden

5.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Lernidee nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

5.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der nachträglich eingetretenen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

5.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Lernidee in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Lernidee über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung

6.1 Der Kunde kann vom Reisevertrag bis zum Reisebeginn zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so kann Lernidee eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Lernidee gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Lernidee durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Lernidee kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Lernidee kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, die sich am Rücktrittszeitpunkt des Kunden orientiert, wie folgt verlangen:

A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individualreisen:

Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:20 % des Reisepreises
Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:30 % des Reisepreises
Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn:40 % des Reisepreises
Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn:50 % des Reisepreises
Ab 7. Tag vor Reisebeginn:90 % des Reisepreises

B) Sonderzugreisen, Schiffsreisen, Flugsafaris:

Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn:15 % des Reisepreises
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn:45 % des Reisepreises
Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:80 % des Reisepreises
Ab 10. Tag vor Reisebeginn:90 % des Reisepreises

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Lernidee ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

6.2 Lernidee ist berechtigt, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, wenn sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anzuwendende Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.

6.3 Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Lernidee kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1 Lernidee kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese beiden Angaben hingewiesen hat. Tritt Lernidee zurück, so werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen dem Kunden umgehend erstattet.

7.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst vertragswidrig, kann Lernidee ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Lernidee den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Lernidee als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB). Danach kann Lernidee für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Lernidee ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber Lernidee anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Lernidee kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Lernidee kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass Lernidee eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Lernidee innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Lernidee verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Lernidee für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.

10.2 Lernidee haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Lernidee sind. Lernidee haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Lernidee ursächlich geworden ist.

10.3 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schiffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Lernidee geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Lernidee als Reiseveranstalter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Lernidee gegenüber anzuzeigen, wenn auch reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Lernidee verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Lernidee muss den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Schwarze Liste der Fluggesellschaften ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf und auf der Internetseite von Lernidee abrufbar unter http://www.lernidee.de/schwarze-liste.

13. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand, Datenschutz, Schlussbestimmungen

13.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Lernidee findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lernidee vereinbart.

13.2 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Lernidee zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Lernidee hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an team@lernidee.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, der Markt- oder der Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe der Daten von Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.

13.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

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